Das Wichtigste auf einen Blick
- Die DSGVO regelt EU-weit den Umgang mit personenbezogenen Daten und gilt für alle Organisationen mit EU-Bürger-Daten
- Bußgelder bei Verstößen: bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes
- Webseitenbetreiber sind zur HTTPS-Verschlüsselung verpflichtet, sobald personenbezogene Daten übertragen werden
- Datenschutzerklärung, Cookie-Consent und Recht auf Vergessenwerden sind seit Mai 2018 Pflicht
Inhaltsverzeichnis
Mit dem 25. Mai 2018 wurde der Umgang mit persönlichen Daten in Europa völlig neu geregelt. Verbraucher erhalten wesentlich mehr Rechte und für Unternehmen ergeben sich neue Pflichten. Da hohe Strafen drohen, ist es für Unternehmen, Freiberufler, Behörden und Privatpersonen wichtig zu wissen, was die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) für sie bedeutet.
Was ist die DSGVO?
Bei der EU-Datenschutz-Grundverordnung handelt es sich um eine EU-Verordnung, die in der ganzen EU gilt und keine Umsetzung in nationales Recht benötigt. Abweichungen von der Verordnung sind nur noch in wenigen Fällen durch bestimmte Öffnungsklauseln möglich. Datenschutzrechtliche Rückzugsräume innerhalb Europas wird es mit der EU-Verordnung nicht mehr geben.
Wen betrifft sie?
Die EU-DSGVO vereinheitlicht das Datenschutzrecht in Europa. Es gelten überall die gleichen Standards in Sachen Datenschutz. Die EU-Bürger erhalten mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten. Betroffen sind alle Organisationen und Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten oder ihren Unternehmenssitz in Europa haben. Damit haben sowohl Unternehmen innerhalb der EU als auch außereuropäische Unternehmen die Vorgaben der Verordnung einzuhalten, wenn Daten von EU-Bürgern erhoben oder verarbeitet werden. Auch Behörden und andere Organisationen sind betroffen.
Ziele der EU-DSGVO
Das Hauptziel ist die Vereinheitlichung und Stärkung des Datenschutzrechtes innerhalb der Europäischen Union. Unterschiedliche Datenschutzgesetze gibt es seit Inkrafttreten nicht mehr. Unternehmer wie EU-Bürger können auf einheitliche Datenschutzrechte vertrauen. Zudem sind personenbezogene Daten wesentlich besser geschützt.
Wichtige Neuregelungen
Mit der EU-DSGVO erhalten EU-Bürger hinsichtlich ihrer personenbezogenen Daten wesentlich mehr Rechte. So haben sie das Recht auf Vergessenwerden und können von Unternehmen oder Organisationen verlangen, dass Ihre Daten gelöscht oder gesperrt werden. Beispielsweise können sie fordern, dass bestimmte Suchergebnisse nicht mehr gezeigt werden oder ihre Bestelldaten in einem Shop gelöscht werden, wenn für die Verwendung der Daten keine Berechtigung mehr vorliegt.
Ebenfalls neu geregelt ist das Recht auf Übertragbarkeit von Daten. Nutzer haben die Möglichkeit, ihre Daten von einem Anbieter zu einem neuen Anbieter mitzunehmen. Genutzt werden kann dieses Recht beispielsweise beim Wechsel der Bank, des sozialen Netzwerks oder des Arbeitgebers.
Unternehmen haben mit der EU-DSGVO Rechenschaftspflicht. Nach Aufforderung müssen sie die Einhaltung aller Datenschutzprinzipien nachweisen können. Ein effektives Datenschutzmanagement wird dadurch für viele zur Pflicht.
Auch die Datensicherheit ist nun explizit als Grundsatz definiert. Alle datenverarbeitenden Organisationen müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik geeignete Maßnahmen treffen, um für ein angemessenes Schutzniveau von Daten zu sorgen. Für Webseitenbetreiber kann diese bedeuten, dass die HTTPS-Verschlüsselung einzusetzen ist, sobald personenbezogen Daten über das Internet übertragen werden wie beispielsweise in einem Kontaktformular. Auch für die Datenschutzerklärung auf der Webseite sind erweiterte Vorgaben zu beachten.
In bestimmten Fällen fordert die Datenschutzverordnung die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn mehr als neun Personen sich im Unternehmen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befassen.
Im Rahmen der EU-DSGVO ist auch der Beschäftigtendatenschutz angepasst. Alle Organisationen und Unternehmen, die Arbeitnehmerdaten verarbeiten, sind zur Einhaltung der Vorgaben hinsichtlich des Datenschutzes der Beschäftigten verpflichtet.
Weitere Grundsätze der EU-DSGVO sind das „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt”, Datensparsamkeit, Zweckbindung und Datenrichtigkeit.
Bußgelder bei Verstößen
EU-Bürger können sich bei Verstößen mit ihren Beschwerden immer an ihre Datenschutzbehörde im eigenen Land wenden. Das ist unabhängig davon gültig, wo der Verstoß gegen die DSGVO erfolgt ist. Das gleiche gilt für Unternehmer und andere Organisationen: Es ist die Datenschutzbehörde des Mitgliedsstaates für sie zuständig, in dem sie ihren Hauptsitz haben.
Neu ist auch die Höhe der Bußgelder: Lagen die Strafen des alten Bundesdatenschutzgesetzes bei maximal 50.000 oder 300.000 EUR, sind nun Strafen von bis zu 20 Millionen EUR oder bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes im Vorjahr möglich. Damit sollen auch global agierende Unternehmen effizient mit Bußgeldern belangt werden können.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Wenn Sie als Unternehmen bisher noch nicht aktiv geworden sind, sollten Sie aufgrund der DSGVO spätestens jetzt mit Ihrer Agentur Kontakt aufnehmen. Lassen Sie sich zum Thema beraten und führen Sie eine Analyse aller Datenschutzprozesse durch. Setzen Sie alle Vorgaben um, um keine Strafen oder Bußgelder zu riskieren.
Fazit
Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten nutzt oder Internetseiten beziehungsweise Onlineshops betreibt, die personenbezogene Daten erheben und verarbeiten, muss sich über die Veränderungen und Neuregelungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung informieren. Die Datenschutzprozesse und -maßnahmen im Unternehmen sind zu analysieren und die Vorgaben umzusetzen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der technischen Umsetzung der DSGVO-Vorgaben und beraten Sie zu allen Themen rund um die Datenschutzgrundverordnung. Wie Sie sicher verstehen, dürfen und können wir Ihnen als Werbeagentur natürlich keine 100%ige Rechtsberatung anbieten. Wir empfehlen Ihnen daher, nach erfolgreicher Anpassung Ihrer Website Ihren zuständigen Rechtsschutz eine Prüfung vornehmen zu lassen.