BAFA Förderung
Unternehmerisches Know-How
Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ (früher „Förderung unternehmerischen Know-hows“) bezuschusst konzeptionelle Unternehmensberatungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Ob eine geförderte Beratung durch Seven Bytes Media für Sie in Frage kommt, klären wir im Erstgespräch. Die Umsetzung Ihres Projekts ist nicht Teil der Förderung.
Hinweis: Die aktuelle Förderrichtlinie gilt bis 31.12.2026. Ein Nachfolgeprogramm ist Stand September 2026 nicht veröffentlicht. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Ihre Vorteile durch BAFA-Förderung
Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten einer konzeptionellen Unternehmensberatung, zu klaren Konditionen.
Bis zu 2.800 € Zuschuss
Bemessungsgrundlage max. 3.500 € je Beratung. 50 % Zuschuss in den alten Bundesländern (max. 1.750 €), 80 % in den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier (max. 2.800 €).
Transparenter Ablauf
Den Antrag stellt Ihr Unternehmen online über die BAFA-Antragsplattform. Wir erklären Ihnen die Schritte. Das Beratungsunternehmen liefert den Beratungsbericht für den Verwendungsnachweis.
Beratung zur Digitalisierung
Gefördert wird konzeptionelle Beratung, etwa zu Digitalstrategie, Online-Vertrieb oder Prozessen. Die Umsetzung, zum Beispiel Website oder Onlineshop, ist nicht förderfähig.
Freie Beraterwahl
Sie wählen das Beratungsunternehmen frei, sofern es beim BAFA registriert ist. Die Beratung wird als Einzelberatung durchgeführt und in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert.
Zuschuss, keine Rückzahlung
Die BAFA-Förderung ist ein Zuschuss, kein Darlehen. Sie müssen nichts zurückzahlen. Der Zuschuss wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises an Ihr Unternehmen ausgezahlt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Förderfähige Beratungskosten bis max. 3.500 € je Beratung. Der Fördersatz richtet sich nach dem Standort der beratenen Betriebsstätte.
Alte Bundesländer
Inkl. Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und TrierGilt für Betriebsstätten in den alten Bundesländern, also auch in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen oder NRW, sowie im Land Berlin und in der Region Leipzig.
Neue Bundesländer, Lüneburg, Trier
Ohne Land Berlin und Region LeipzigHöherer Fördersatz für Betriebsstätten in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen (ohne Region Leipzig), Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in den Regionen Lüneburg (Niedersachsen) und Trier (Rheinland-Pfalz).
Voraussetzungen & geförderte Leistungen
Diese Kriterien müssen erfüllt sein. Gefördert wird ausschließlich konzeptionelle Einzelberatung mit schriftlichem Beratungsbericht, maximal fünf Beratungstage.
Voraussetzungen
- Weniger als 250 Mitarbeiter
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Definition der EU)
- Niederlassung in Deutschland
Gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit mit Sitz in der BRD
- Umsatz max. 50 Mio. € oder Bilanzsumme max. 43 Mio. €
Finanzschwellen gemäß EU-KMU-Definition, inklusive Partner- und verbundener Unternehmen
- De-minimis-Erklärung
De-minimis-Beihilfen max. 300.000 € innerhalb eines rollierenden Dreijahreszeitraums
- Kein Insolvenzverfahren
Kein beantragtes oder eröffnetes Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren
- Nicht selbst beratend tätig
Unternehmensberatungen, Steuerberater, Rechtsanwälte und ähnliche Berufe sind nicht antragsberechtigt
Geförderte Beratungsleistungen
- Wirtschaftliche Fragen
Geschäftsmodell, Digitalstrategie, Marketing- und Vertriebskonzept, E-Commerce-Strategie
- Finanzielle Fragen
Kostenstruktur, Finanzierung, Controlling, Liquiditätsplanung
- Personelle Fragen
Fachkräftesicherung und -bindung, Personalplanung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Organisatorische Fragen
Prozessoptimierung, Organisationsstruktur, ökologische Nachhaltigkeit
Nicht förderfähig: Umsetzungsleistungen wie Website, Onlineshop oder SEO-Maßnahmen; Seminare, Workshops und Schulungen; Beratungen, die überwiegend Fördermittel zum Inhalt haben; Vermittlungstätigkeiten und Beratungen, die auf den Kauf von Leistungen des Beraters abzielen; überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen sowie überwiegend gutachterliche Stellungnahmen.
So läuft Ihre BAFA-Förderung ab
Vier Schritte vom Erstgespräch bis zur Auszahlung. Den Antrag stellt Ihr Unternehmen, die Beratung führt ein beim BAFA registriertes Beratungsunternehmen durch.
Erstgespräch
Melden Sie sich unverbindlich bei uns. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihr Beratungsthema und ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt.
Antrag durch Ihr Unternehmen
Ihr Unternehmen stellt den Antrag online über die BAFA-Antragsplattform und wählt eine Leitstelle. Die Leitstelle prüft die formalen Voraussetzungen und schickt ein Informationsschreiben.
Beratung nach Informationsschreiben
Erst nach Erhalt des Informationsschreibens werden Beratungsvertrag geschlossen und Beratung begonnen. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Die Beratung umfasst Analyse, Benennung der Schwachstellen und konkrete Handlungsempfehlungen.
Verwendungsnachweis und Auszahlung
Sie erhalten den Beratungsbericht, bezahlen die Rechnung per Überweisung und reichen den Verwendungsnachweis über die Leitstelle ein. Nach Prüfung zahlt das BAFA den Zuschuss an Ihr Unternehmen aus.
Frist für den Verwendungsnachweis: spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens
Seven Bytes Media,
Ansprechpartner zum Programm
Seven Bytes Media aus Winnenden bei Stuttgart informiert kleine und mittlere Unternehmen sachlich über das BAFA-Programm. Ob eine geförderte Unternehmensberatung durch uns für Sie in Frage kommt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Eine geförderte Beratung umfasst: Analyse Ihrer Ausgangslage, Benennung der Schwachstellen, konkrete Handlungsempfehlungen und ein schriftlicher Beratungsbericht mit Anleitungen zur Umsetzung. Ziel ist, dass Sie die Empfehlungen eigenständig umsetzen können, etwa zu Digitalstrategie, Online-Vertrieb oder Marketing.
Wünschen Sie die Umsetzung durch uns, etwa eine Website oder einen Onlineshop, ist das eine separate Leistung zu regulären Konditionen. Sie ist nicht Teil der BAFA-Förderung.
Weitere Förderprogramme
Finden Sie das passende Programm für Ihr Digitalisierungsvorhaben.
Digitalbonus Bayern
Freistaat Bayern
Digitalbonus Bayern Plus
Freistaat Bayern · Innovation
MID-Digitalisierung
Nordrhein-Westfalen
Digitalbonus Niedersachsen
NBank Niedersachsen
Digitalisierungsprämie Plus
L-Bank Baden-Württemberg
go-digital
BMWK-Förderprogramm
Digital Jetzt
BMWi-Förderprogramm
FAQ zur BAFA-Förderung
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“.
Wer kann die BAFA-Förderung beantragen?
Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von max. 43 Mio. Euro haben. Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, die selbst beratend tätig sind, sowie Unternehmen in einem Insolvenzverfahren.
Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss konkret?
Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 €. In den alten Bundesländern (inklusive Land Berlin und Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) liegt der Fördersatz bei 50 %, der maximale Zuschuss bei 1.750 €. In den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier beträgt der Fördersatz 80 %, also maximal 2.800 €. Für Baden-Württemberg gilt der Satz von 50 %. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Muss ich den Antrag selbst stellen?
Ja. Den Antrag stellt Ihr Unternehmen online über die Antragsplattform des BAFA und reicht ihn über eine Leitstelle ein. Die Leitstelle prüft die formalen Voraussetzungen und schickt Ihnen ein Informationsschreiben. Erst danach dürfen Beratungsvertrag und Beratung beginnen. Wir erklären Ihnen die einzelnen Schritte. Das Beratungsunternehmen liefert nach der Beratung den Beratungsbericht für den Verwendungsnachweis.
Was ist die De-minimis-Erklärung?
Der BAFA-Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) 2023/2831. De-minimis-Beihilfen dürfen innerhalb eines rollierenden Zeitraums von drei Jahren den Betrag von 300.000 € nicht überschreiten. Ihr Unternehmen gibt mit dem Verwendungsnachweis eine De-minimis-Erklärung über alle in diesem Zeitraum erhaltenen Beihilfen ab.
Welche Beratungsthemen werden gefördert?
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, zum Beispiel Digitalstrategie, Geschäftsmodell, Marketing- und Vertriebskonzept, Prozessoptimierung oder Fachkräftesicherung. Nicht gefördert werden die Umsetzung (etwa Website, Onlineshop, SEO-Maßnahmen), Seminare und Schulungen, Beratungen mit überwiegendem Fördermittelbezug sowie überwiegend Rechts-, Steuer- oder Gutachtertätigkeiten.
Wird auch die Umsetzung gefördert?
Nein. Der BAFA-Zuschuss bezieht sich ausschließlich auf das Honorar der Beratung. Die Beratung endet mit einem schriftlichen Beratungsbericht mit Analyse, Schwachstellen und konkreten Handlungsempfehlungen. Die Umsetzung, zum Beispiel eine neue Website oder ein Onlineshop, ist eine eigenständige Leistung, die Sie separat beauftragen.
Wie lange dauert das Verfahren von Antrag bis Auszahlung?
Nach dem Online-Antrag prüft die Leitstelle die formalen Voraussetzungen und verschickt ein Informationsschreiben. Als Orientierung: etwa 4 bis 8 Wochen, verbindlich ist die Auskunft der Leitstelle. Die Beratung darf erst danach beginnen. Der Verwendungsnachweis mit Beratungsbericht, Rechnung und Kontoauszug muss spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens eingereicht werden. Nach abschließender Prüfung durch das BAFA wird der Zuschuss an Ihr Unternehmen ausgezahlt.
Wie lange gilt das Programm noch?
Die aktuelle Förderrichtlinie gilt für Anträge, die bis zum 31.12.2026 gestellt werden. Ein Nachfolgeprogramm ist Stand September 2026 nicht veröffentlicht. Innerhalb der Laufzeit sind je Unternehmen maximal fünf Beratungen förderfähig, höchstens zwei pro Jahr.
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