Die Förderung erfolgt durch ein langfristiges zinsverbilligtes Darlehen, welches über Hausbanken ausgereicht wird, sowie durch einen Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss setzt sich zum einen aus den Mitteln des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg und zum anderen aus den Mitteln der KfW zusammen. Ersterer wird abhängig von der Darlehenshöhe als Pauschalbetrag oder als Prozentsatz des Bruttodarlehensbetrags festgelegt. Zweiter wird als Prozentsatz des Bruttodarlehensbetrags festgelegt. Unterstütz werden Vorhaben mit einem Kostenvolumen von minimal 10.000, maximal 200.000€, welche über 5, 7 oder 10 Jahre von 0 bis 2 tilgungsfreien Jahren läuft. So ergibt sich folgende Konditionenübersicht:
- Bei 10.000 bis 20.000 € Darlehen beträgt das der Tilgungszuschuss des Bruttodarlehens 53%
- Bei 20.000 bis 50.000 € Darlehen beträgt der Tilgungszuschuss 10.000 € + 3% des Bruttodarlehensbetrags
- Bei 50.000 bis 100.000 € Darlehen beträgt der Tilgungszuschuss des Bruttodarlehens 23%
- Bei 100.000 bis 200.000 € Darlehen beträgt der Tilgungszuschuss 20.000€ + 3% des Bruttodarlehensbetrags
In 4 Schritten zur Förderung
1. Sie als Unternehmen stellen der Förderantrag bei Ihrer Hausbank
2. Diese leitet Ihren Antrag, gegebenenfalls über deren Zentralinstitut an die L-Bank weiter
3. Die Hausbank erhält von der L-Bank den Förderkredit
4. Die Hausbank zahlt in eigenem Namen und in eigenem Risiko an Sie aus
Der schriftliche Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank gestellt werden. Wir beginnen Ihr Projekt erst nach Antragstellung bei der Hausbank. Das Darlehen wird innerhalb von 12 Monaten nach Darlehenszusage der L-Bank vollständig abgerufen werden. Unser gefördertes Vorhaben sollte also innerhalb von 12 Monaten nach Erlass des Zuwendungsbescheids durchgeführt werden.