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Freistaat Bayern · Innovation
Aktiv bis 31.12.2027

Digitalbonus Bayern Plus
Innovative Digitalisierung fördern

Der Digitalbonus Plus richtet sich an kleine Unternehmen in Bayern, deren Digitalisierungsvorhaben einen besonderen Innovationsgehalt aufweisen. Höhere Fördersummen als beim Standard-Digitalbonus: bis zu 15.000 € Zuschuss.

30.000 €
Förderfähige Kosten
50 %
Zuschuss (nicht rückzahlbar)
Innovation
Besonderer Innovationsgehalt
Ihre Vorteile

Ihre Vorteile mit dem Digitalbonus Plus

Der Digitalbonus Plus bietet Ihnen deutlich höhere Förderung als die Standard-Variante, speziell für innovative Vorhaben.

Höherer Zuschuss

Bis zu 15.000 € nicht rückzahlbarer Zuschuss, dreimal so hoch wie beim Standard-Digitalbonus (max. 5.000 €).

Keine Rückzahlung

Der Zuschuss ist ein echtes Geschenk vom Freistaat Bayern: kein Darlehen, keine Rückzahlung, keine versteckten Kosten.

Innovation fördern

Speziell konzipiert für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt: KI, IoT, Automatisierung und mehr.

IT-Sicherheit

Maßnahmen zur IT-Sicherheit sind ausdrücklich förderfähig. Schützen Sie Ihr Unternehmen auf höchstem Niveau.

Premium-Förderung

Die Plus-Variante ist die höchste Förderstufe des Digitalbonus Bayern, für Unternehmen mit ambitionierten Digitalzielen.

Konditionen

Standard vs. Plus: der Vergleich

Der entscheidende Unterschied: Der Digitalbonus Plus fördert innovative Vorhaben mit deutlich höheren Beträgen.

Standard

Digitalbonus Standard

Basis-Förderung für digitale Vorhaben ohne besonderen Innovationsgehalt

Förderfähige Kosten Bis 10.000 €
Förderquote 50 %
Max. Zuschuss 5.000 €
Innovationsgehalt Nicht erforderlich
  • Kleine Unternehmen in Bayern
  • Antragstellung über ELSTER (BayDiB-Portal)
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Plus (Innovation)

Digitalbonus Plus

Premium-Förderung für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt

Förderfähige Kosten Bis 30.000 €
Förderquote 50 %
Max. Zuschuss 15.000 €
Innovationsgehalt Erforderlich
  • Kleine Unternehmen in Bayern
  • Vorab-Beratung bei Bezirksregierung empfohlen
  • 3x höhere Fördersumme als Standard
Voraussetzungen

Voraussetzungen & förderfähige Leistungen

Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen und Ihr Vorhaben für den Digitalbonus Plus in Frage kommen.

Voraussetzungen

  • Kleines Unternehmen (weniger als 50 MA)

    Jahresumsatz oder Bilanzsumme max. 10 Mio. €

  • Betriebsstätte in Bayern

    Das geförderte Vorhaben muss in Bayern umgesetzt werden

  • Besonderer Innovationsgehalt

    Vorhaben muss über den branchenüblichen Standard hinausgehen

  • Vorab-Beratung empfohlen

    Beratung bei der zuständigen Bezirksregierung vor Antragstellung

Förderfähige Leistungen

  • Innovative IKT-Hardware & Software

    Anschaffung oder Entwicklung innovativer digitaler Lösungen

  • IT-Sicherheitsmaßnahmen

    Verschlüsselung, Firewalls, Sicherheitskonzepte, Backup-Systeme

  • KI, IoT & Automatisierung

    Innovative Technologien für Prozesse und Geschäftsmodelle

  • Externe Dienstleistungen

    Migration, Integration, Schulung und Beratung durch Fachunternehmen

Was bedeutet "besonderer Innovationsgehalt"?

Der Innovationsgehalt muss über den branchenüblichen Digitalisierungsstandard deutlich hinausgehen. Beispiele:

Einsatz von Künstlicher Intelligenz
IoT-Lösungen & Sensorik
Automatisierung mit Robotik
Blockchain-Technologien
Augmented / Virtual Reality
Innovative Cloud-Architekturen
Ablauf

So läuft Ihre Förderung ab

In fünf Schritten von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Auszahlung des Digitalbonus Plus.

1

Erstberatung

Kostenlose Beratung bei Seven Bytes: Wir prüfen Ihr Vorhaben und den Innovationsgehalt.

2

Bezirksregierung

Empfohlene Vorab-Beratung bei der zuständigen Bezirksregierung zur Einschätzung des Innovationsgehalts.

3

ELSTER-Antrag

Antragstellung über das BayDiB-Portal per ELSTER-Zertifikat. Wir helfen bei den Unterlagen.

4

Projekt umsetzen

Nach Bewilligung setzen wir Ihr innovatives Digitalisierungsprojekt professionell um.

5

Zuschuss erhalten

Verwendungsnachweis einreichen und den Zuschuss von bis zu 15.000 € erhalten.

Wichtig: Beginnen Sie Ihr Vorhaben erst nach der Bewilligung. Vor Antragstellung begonnene Projekte sind nicht förderfähig.
Seven Bytes Media Team bei der Förderberatung zum Digitalbonus Bayern
Standort
71364 Winnenden
Ihr Partner

Seven Bytes Media: Ihr Partner für den Digitalbonus Bayern

Seit 2011 begleiten wir kleine und mittlere Unternehmen auf dem Weg in die digitale Zukunft. Von unserem Standort in Winnenden bei Stuttgart aus unterstützen wir Firmen in ganz Deutschland, auch bei Förderprogrammen wie dem Digitalbonus Bayern.

Wir helfen Ihnen dabei, den besonderen Innovationsgehalt Ihres Vorhabens herauszuarbeiten und die Antragstellung optimal vorzubereiten. Von der Erstberatung über die Vorab-Abstimmung mit der Bezirksregierung bis zur Projektumsetzung.

Seit 2011 am Markt
Erfahrung mit Förderprogrammen
Förderfähige Umsetzung
Kostenlose Erstberatung
Häufige Fragen

FAQ zum Digitalbonus Bayern Plus

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Digitalbonus Plus des Freistaats Bayern.

Wer kann den Digitalbonus Bayern Plus beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einer Betriebsstätte in Bayern. Der Jahresumsatz bzw. die Jahresbilanzsumme darf 10 Mio. Euro nicht überschreiten. Das Vorhaben muss einen besonderen Innovationsgehalt aufweisen, der über den Standard-Digitalbonus hinausgeht.
Was bedeutet "besonderer Innovationsgehalt"?
Ein besonderer Innovationsgehalt liegt vor, wenn Ihr Digitalisierungsvorhaben über den branchenüblichen Standard deutlich hinausgeht. Das kann beispielsweise der Einsatz von KI-Technologien, IoT-Lösungen, Blockchain oder innovative Automatisierungsprozesse sein. Die Bezirksregierung prüft den Innovationsgehalt im Rahmen der Vorab-Beratung.
Was ist der Unterschied zwischen Digitalbonus Standard und Plus?
Der Digitalbonus Standard fördert bis zu 10.000 € förderfähige Kosten mit 50 % Zuschuss (max. 5.000 €). Der Digitalbonus Plus richtet sich an Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt und fördert bis zu 30.000 € förderfähige Kosten mit ebenfalls 50 % Zuschuss (max. 15.000 €). Beim Plus ist eine Vorab-Beratung bei der Bezirksregierung empfohlen.
Ist eine Vorab-Beratung bei der Bezirksregierung Pflicht?
Eine Vorab-Beratung bei der zuständigen Bezirksregierung ist nicht formal vorgeschrieben, wird aber ausdrücklich empfohlen. In der Praxis erhöht eine Vorab-Beratung die Bewilligungschancen erheblich, da der Innovationsgehalt vorab eingeschätzt und das Vorhaben gezielt auf die Förderkriterien abgestimmt werden kann.
Kann ich Plus und Standard gleichzeitig beantragen?
Nein, eine gleichzeitige Beantragung von Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus ist nicht möglich. Sie müssen sich für eine Variante entscheiden. Wurde bereits ein Standard-Digitalbonus bewilligt, kann für dasselbe Vorhaben kein Plus-Antrag gestellt werden. Für ein neues, eigenständiges Vorhaben ist ein separater Antrag jedoch möglich.

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